Von Friedrich II gezeichneter Erbpachtvertrag von 1764
S. Königlichen Majestaet Allerhöchsten Genehmigung zwischen jetzo und Sechs Jahren diese Mühle dergestalt zu erweitern und zu verbeßem, daß zum besten des gemeinen Weesens. a. Ein gang zum Gersten Graupen Gemahl, und b. eine...